Bewerbung zur Friedensrichterin/ Friedensrichter der Schiedsstelle Böhlen

Gemäß des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes hat die Stadt Böhlen eine Schiedsstelle zu unterhalten. Da die Amtszeit des Friedensrichters 2024 ausläuft, ist es erforderlich, die Stelle wieder neu zu besetzen.

Die Friedensrichterin/ der Friedensrichter sowie deren Protokollantin/ Protokollant ist ehrenamtlich tätig.
Interessierte Bürger können sich bei der Stadtverwaltung Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, 04564 Böhlen bis zum 31.12.2023 bewerben. Die Wahl der neuen Friedensrichterin/ des neuen Friedensrichter soll in der Sitzung des Stadtrates im März 2024 erfolgen.

Für die Ernennung gelten §§ 4 bis 13, § 15 Abs. 2, §52 Abs. 2 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes. Wir weisen darauf hin, dass für die Geeignetheit der § 4 des Gesetzes über Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen herangezogen wird. Ebenso weisen wir auf die Befugnisse der Gemeinde und des nach §7 zuständigen Vorstandes des Amtsgerichtes hin.

Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie auch im Internet auf der Homepage des BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) unter www.schiedsamt.de

 

Dietmar Berndt
Bürgermeister