Information aus dem Einwohnermeldeamt

Wenn Sie neue Dokumente im Einwohnermeldeamt beantragen möchten, gibt es seit dem 01. Mai 2025 folgende Neuerung zu beachten: Sie gehen bitte, wie gewohnt, zum Fotografen Ihrer Wahl. Bitte achten Sie darauf, dass dieser Fotograf für die Erstellung digitaler Lichtbilder zertifiziert wurde. Dort bekommen Sie zukünftig statt eines Passfotos einen QR-Code in Printqualität. Mit diesem kommen Sie anschließend in das Einwohnermeldeamt. Das digitale Passbild wird dann bei uns verarbeitet und sofort auf Biometrie-Tauglichkeit geprüft. Da es allerdings noch technische Schwierigkeiten bei der Verarbeitung der ausgegebenen QR-Codes gibt, möchten wir Sie bitten, vorerst weiterhin wie gewohnt biometrische Lichtbilder in Papierform bei Antragstellung vorzulegen. Bis 31. Juli 2025 gilt eine Übergangsfrist, d.h. es können in diesem Zeitraum noch biometrische Papierlichtbilder für die Ausweisdokumente genutzt werden.                                            

Perspektivisch wird es auch bei uns vor Ort im Einwohnermeldeamt ein entsprechendes Lichtbildaufnahmegerät zur Erstellung digitaler Lichtbilder geben. Auf Grund von Lieferschwierigkeiten seitens der Bundesdruckerei, die uns dieses Gerät stellt, besteht momentan leider noch nicht die Möglichkeit, die Lichtbilder direkt im Einwohnermeldeamt aufnehmen zu lassen.  Sobald die entsprechende Technik im Einwohnermeldeamt verfügbar ist, entfällt diese Möglichkeit der Papierlichtbilder.

Die ausschließlich elektronische Verarbeitung von Passbildern hat Sicherheitsgründe. Durch Morphing können Lichtbilder für Dokumente manipuliert werden. Morphing ist eine Technik, bei der computergenerierte Spezialeffekte eingesetzt werden, um mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmelzen zu lassen. Um solche Manipulationen ausschließen zu können, werden Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe künftig nur noch digital erstellt und vom Fotografen sicher an das Einwohnermeldeamt übermittelt bzw. vor Ort aufgenommen.