Halteverbot in der Martin-Luther-Straße

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bereits mehrfach erreichten die Stadtverwaltung Böhlen Beschwerden, sowohl durch Bürger als auch den Stadtrat, in Bezug auf das Parkverhalten in der Martin-Luther-Straße im Stadtteil Großdeuben.

Auf Grund des beidseitigen Parkens der Fahrzeuge konnte in der Vergangenheit nicht immer die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3,05m eingehalten werden.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zur Sicherstellung der erforderlichen Rettungswege wurde mit Wirkung vom 06.05.2024 in der Martin-Luther-Straße von der Hauptstraße in Richtung der Schulstraße ein absolutes Halteverbot zu Erprobungszwecken angeordnet.

Die Erprobungsphase wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres andauern.

Ordnungsamt
Stadt Böhlen