Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen

Gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A informiert die Stadt Böhlen hier über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs.3 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.

Zurzeit gibt es keine Beschränkte Ausschreibungen

Auftraggeber:
Stadtverwaltung Böhlen
Amt für Bau und Wirtschaftsförderung
Karl -Marx- Straße 5
04564 Böhlen
Tel.034206-60920, Fax 034206-60990
e-mail:bauamt@stadt-boehlen.de

 

© Stadt Böhlen | home | druck | Donnerstag, der 17.05.12