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Beabsichtigte Beschränkte AusschreibungenGemäß § 19 Abs. 5 VOB/A informiert die Stadt Böhlen hier über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs.3 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer. Zurzeit gibt es keine Beschränkte Ausschreibungen Auftraggeber:
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