Bebauungsplan „Gewerbegebiet Röthaer Straße 51“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Gewerbegebiet Röthaer Straße 51“

Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat am 29.03.2012 mit der Beschluss- Nr. 37/253/2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf der Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Röthaer Straße 51“ (Planzeichnung Maßstab 1:1000 mit Stand 09.03.2012) mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie der Schalltechnischen Untersuchung (Bericht 2965/10 vom 16.07.2010) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.04.2012 bis einschließlich 25.05.2012 im Rathaus der Stadt Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, im Sachgebiet Bauwesen, Zimmer 5, in 04564 Böhlen zu den üblichen Dienstzeiten:

Montag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr – 12 00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Das Bebauungsplangebiet befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand des Zentrums der Stadt Böhlen.

Es wird umgrenzt:

  • im Nordwesten durch den Gleiskörper der Bahnlinie Böhlen-Espenhain,
  • im Nordosten durch die Jahnstraße,
  • im Südosten durch einen Einzelhandelsbetrieb und ein Autohaus sowie
  • im Südwesten durch die Röthaer Straße

Folgende Flurstücke der Gemarkung Böhlen sind von der Planung betroffen: 125/5, 125/7, 125/8, 125/9, 130/8.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.

Unterlagen Bebauungsplan: 

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