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Bebauungsplan „Gewerbegebiet Röthaer Straße 51“Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Gewerbegebiet Röthaer Straße 51“ Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat am 29.03.2012 mit der Beschluss- Nr. 37/253/2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf der Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Röthaer Straße 51“ (Planzeichnung Maßstab 1:1000 mit Stand 09.03.2012) mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie der Schalltechnischen Untersuchung (Bericht 2965/10 vom 16.07.2010) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.04.2012 bis einschließlich 25.05.2012 im Rathaus der Stadt Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, im Sachgebiet Bauwesen, Zimmer 5, in 04564 Böhlen zu den üblichen Dienstzeiten:
zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Das Bebauungsplangebiet befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand des Zentrums der Stadt Böhlen. Es wird umgrenzt:
Folgende Flurstücke der Gemarkung Böhlen sind von der Planung betroffen: 125/5, 125/7, 125/8, 125/9, 130/8. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Unterlagen Bebauungsplan: |
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